Mitgliedschaft !

Mitglied kann jede Person werden, welche die Satzung der GWG anerkennt.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung.
Über die Zulassung beschließt der Vorstand.
Genossenschaftsmitglieder zeichnen bei ihrem Eintritt Geschäftsanteile.
Für die Mitgliedschaft ist der Erwerb von 3 Geschäftsanteilen notwendig. Ein Geschäftsanteil beträgt 153 Euro.
Daneben ist ein Eintrittsgeld zu entrichten.

Vorteile einer Genossenschaft

Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
Genossenschaftliches Eigentum ist eine besondere Form des privaten Eigentums. Das Mitglied erwirbt Anteile an der GWG und wird dadurch Miteigentümer.
Als Mitglied einer Genossenschaft hat man ein Dauernutzungsrecht erworben und ist somit vor unliebsamen Kündigungen geschützt.
Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung aus.
Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht und kann somit die Entscheidungen der Genossenschaft mitgestalten. In der Satzung der Genossenschaft sind u.a. die Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt.